Kürzungen der Bundeszuschüsse, höhere Beiträge?
Der gesetzlichen Rentenversicherung wurden von der Politik gesamtgesellschaftliche Aufgaben in erheblichem Umfang übertragen. Für deren Finanzierung ist eine adäquate und verlässliche Beteiligung des Bundes aus Steuermitteln erforderlich. Was bedeuten die geplanten Kürzungen im Entwurf des Bundeshaushalts 2027 für die Versichertengemeinschaft der GRV?
Gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanzieren
- Die Bundeszuschüsse erfüllen eine allgemeine Sicherungsfunktion und finanzieren überwiegend nicht beitragsgedeckte Leistungen.
- Als gesamtgesellschaftliche Aufgaben sollten diese von allen Steuerzahlenden getragen werden.
- Auf die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung (97,6 Mrd. Euro) entfallen 2026 etwa drei Viertel der Bundesmittel (128,5 Mrd. Euro).
- Haushaltspolitisch motivierte Kürzungen der Bundeszuschüsse belasten einseitig die Versichertengemeinschaft.
Weitere Kürzungen im Bundeshaushalt 2027 vorgesehen
- Der Regierungsbeschluss des Bundeshaushalts 2027 sieht eine weitere Kürzung des Bundeszuschusses um 1 Mrd. Euro vor.
- Bereits erfolgte bzw. beschlossene Kürzungen von 2022 bis 2027 summieren sich auf geschätzte 8,6 Milliarden Euro.
- Die geplante Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen würde 2027 weitere Mindereinnahmen von 1,8 Milliarden Euro verursachen.
- Erneute Kürzungen würden die mit dem Rentenpaket 2025 beschlossene vollständige Finanzierung der Haltelinie beim Rentenniveau und der Mütterrente III durch den Bund konterkarieren.
Geplante Kürzungen erhöhen Druck auf Beitragssatz
- Fällt die Nachhaltigkeitsrücklage nach der Vorausschätzung in einem Jahr unter 0,3 Monatsausgaben, dann muss der Beitragssatz in dem jeweiligen Jahr angehoben werden.
- Weitere Kürzungen beschleunigen den Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage, die, nach derzeitigem Stand, am Jahresende 2027 nur knapp oberhalb ihrer Untergrenze liegen wird.
- Stand jetzt wird der Beitragssatz im Jahr 2028 von 18,6 auf 19,9 Prozent steigen.
- Kürzungen der Bundeszuschüsse können zur Folge haben, dass der Beitragssatz früher und/oder stärker ansteigt.
Anteil der Bundeszuschüsse am BIP langfristig stabil
- Der Anteil der Bundeszuschüsse am Bruttoinlandsprodukt (BIP) erreichte 2003 mit 2,4 Prozent seinen höchsten Wert innerhalb der letzten 25 Jahre und sank bis 2025 auf 2,1 Prozent.
- Unter den Annahmen der Projektion wird sich der Anteil der Bundeszuschüsse am BIP voraussichtlich langfristig bei etwa 2,3 Prozent stabilisieren, obwohl die Bevölkerung in diesem Zeitraum weiterhin erheblich altern wird.
Fazit
Die Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung erfüllen konkrete Aufgaben: Sie dienen vor allem der Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen. Werden sie gekürzt, beschleunigt sich der Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage und der Beitragssatz kann früher und/oder stärker ansteigen. Die Entlastung des Bundeshaushalts geht dann zulasten der Versichertengemeinschaft. Deshalb sollte der Bund seine Finanzierungszusagen einhalten.
Laden Sie den rentenupdate-Newsletter herunter
Lang-Version als PDF herunterladen Kurz-Version als PDF herunterladen
rentenupdate – vergangene Ausgaben
Kontakt
rentenupdate
Redaktion
Abteilung Forschung und Entwicklung