Gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanzieren
Der Bund leistet zur Erfüllung verschiedener Zwecke finanzielle Zahlungen (Bundesmittel) an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) 1. Den größten Anteil der Bundesmittel stellen die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung. Auf sie entfallen 2026 etwa drei Viertel der Bundesmittel (97,6 Mrd. €, siehe Grafik 1).
Lesehilfe: Im Jahr 2026 entfielen 97,6 Milliarden Euro der Bundesmittel auf die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung. Dies entspricht 76 Prozent der Bundesmittel.
Quelle: DRV Bund 2026
Hinweis: Bei den Erstattungen für die Haltelinie beim Rentenniveau (*) handelt es sich um eine vorläufige Schätzung. Ihre genaue Höhe steht erst mit den endgültigen Jahresergebnissen fest. Erläuterungen zu den weiteren Posten der Bundesmittel siehe rentenupdate #8. Abweichungen von 100 Prozent sind rundungsbedingt. Sonstige Erstattungen (0,1 Mrd. €) sind übersichtshalber nicht dargestellt.
Die Bundeszuschüsse an die GRV schließen – entgegen der weit verbreiteten Meinung – nicht einfach Finanzierungslücken: Sie erfüllen eine allgemeine Sicherungsfunktion bei sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen und dienen der sachgerechten Finanzierung von nicht beitragsgedeckten Leistungen, die die Politik an die Rentenversicherung übertragen hat (siehe rentenupdate #10).
Für diese Leistungen (z. B. bei Zeiten mit geringen Verdiensten, wie dem Grundrentenzuschlag) wurden keine (entsprechenden) Beiträge an die GRV gezahlt. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist ihre Finanzierung deshalb eine Aufgabe der Gemeinschaft der Steuerzahlenden. Auch die Alterssicherungskommission empfiehlt, dass „Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen, […] perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu erstatten [sind].“. Haushaltspolitisch motivierte Kürzungen der Bundeszuschüsse belasten einseitig die Versichertengemeinschaft und stehen konträr zum erklärten Ziel der Bundesregierung, die erste Säule der Alterssicherung finanziell nachhaltig zu stärken.
Weitere Kürzungen im Bundeshalt 2027 vorgesehen
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren die Bundeszuschüsse mehrmals gekürzt und bereits gemachte Zusagen zur Finanzierung nicht eingehalten. Der Regierungsbeschluss des Bundeshaushalts 2027 sieht eine weitere Kürzung des Bundeszuschusses um 1 Mrd. Euro vor. Dies entspricht in heutigen Werten rund 0,05 Beitragssatzpunkten. Die bereits erfolgten bzw. beschlossenen Kürzungen von 2022 bis 2027 belaufen sich damit insgesamt auf rund 8,6 Mrd. Euro (siehe Grafik 2).
Quelle: DRV Bund 2026
Hinweis: Werte gekennzeichnet mit Sternchen (*) sind für 2027 geschätzt. (Stand Frühjahrsfinanzschätzung 2026)
Zusätzlich ist eine weitere Kürzung zulasten der GRV im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 4. Juni 2026 vorgesehen. Durch die dort vorgesehene Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen würden laut Entwurf in der Rentenversicherung Beitragsmindereinnahmen von 1,8 Mrd. Euro im Jahr 2027 entstehen, die in den Folgejahren weiter anwachsen. Erst langfristig würden diese Mindereinnahmen durch entsprechend niedrigere Renten ausgeglichen werden.
Die geplanten, beschlossenen und erfolgten Kürzungen stehen dabei im Widerspruch zu den im Rentenpaket 2025 gemachten Zusagen des Bundes: Hier wurde unter anderem beschlossen, die Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau und die Mütterrente III vollständig aus Bundesmitteln zu finanzieren. Werden diese nun zur Finanzierung des Bundeshaushalts gekürzt, dann steht der Bund erneut nicht zu seinen Finanzierungszusagen.
Geplante Kürzungen erhöhen Druck auf Beitragssatz
Weitere Kürzungen beschleunigen den Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage der GRV, da die ausgezahlten Leistungen zugleich konstant bleiben bzw. steigen. Die zusätzliche finanzielle Belastung wirkt mit zeitlicher Verzögerung: In diesem und, nach derzeitigem Stand, auch im nächsten Jahr reichen die Mittel in der Nachhaltigkeitsrücklage noch aus, um Einnahmeausfälle auszugleichen. Nach den aktuellen Vorausberechnungen der GRV wird die Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2027 bis auf die Untergrenze zurückgehen. Im Jahr 2028 wird der Beitragssatz demnach voraussichtlich steigen (siehe Grafik 3).
Quelle: DRV Bund 2026
Lesehilfe: Die Nachhaltigkeitsrücklage liegt Ende 2026 voraussichtlich bei 0,99 Monatsausgaben und fällt bis Ende 2027 auf 0,36 Monatsausgaben ab (linke Skala). Sobald sie die Mindestrücklage (orange Linie) von 0,3 Monatsausgaben erreicht, wird der Beitragssatz angehoben. Der Beitragssatz steigt voraussichtlich Anfang 2028 von 18,6 auf 19,9 Prozent (rechte Skala).
Grundsätzlich dient die Rücklage dem Ausgleich unterjähriger Schwankungen der Einnahmen. Nach den gesetzlichen Regeln darf die Nachhaltigkeitsrücklage in der Vorausberechnung die Untergrenze von 0,3 Monatsausgaben am Jahresende nicht unterschreiten. Fällt die Rücklage nach der Vorausschätzung in einem Jahr unter 0,3 Monatsausgaben, dann muss der Beitragssatz in dem jeweiligen Jahr angehoben werden.
Kürzt der Bund die Bundeszuschüsse, so fallen die unterjährigen Einnahmen niedriger aus und die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird schneller erreicht. Als Folge muss der Beitragssatz früher und/oder stärker angehoben werden. Die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben wird somit auf die Versichertengemeinschaft der GRV verschoben.
Anteil der Bundeszuschüsse am BIP langfristig stabil
Die Zahlen zu den Bundeszuschüssen an die GRV werden medial regelmäßig von Berichten über neue Rekordwerte begleitet. Der nominale Anstieg ist dabei auch Ausdruck der grundsätzlich lohnorientierten Dynamisierung der GRV: Steigen die Löhne, nehmen Rentenbeziehende über die Rentenanpassung an dieser Entwicklung teil. Auch die Bundeszuschüsse steigen, da ein wesentlicher Teil nach den gesetzlichen Regeln mit der Lohnentwicklung fortgeschrieben wird. Sinnvoller als die absoluten Beträge zu betrachten, ist es jedoch, die Bundeszuschüsse ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu setzen, um sie auf den Wert der Wirtschaftsleistungen des Landes zu beziehen.
Innerhalb der letzten 25 Jahre erreichten die Bundesschüsse am BIP den höchsten Wert mit 2,4 Prozent im Jahr 2003. In den folgenden zwei Jahrzehnten nahm dieser Wert trotz einer weiter alternden Bevölkerung sogar leicht ab und betrug im Jahr 2025 2,1 Prozent (siehe Grafik 4).
Quelle: DRV Bund (Rentenversicherung in Zeitreihen 2025, Rechnungsergebnis für die allgemeine Rentenversicherung 2025, Frühjahrsfinanzschätzung 2026), Destatis 2026 (VGR des Bundes), Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 22.4.2026
Lesehilfe: Der Anteil der Bundeszuschüsse am Bruttoinlandsprodukt liegt im Jahr 2025 bei 2,1 Prozent.
Hinweis: Bei dieser Projektion wird zwischen 2026 und 2030 das BIP aus der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung übernommen. Ab dem Jahr 2031 wird ein jährliches, nominales BIP-Wachstum von durchschnittlich 3 Prozent angenommen. Dies entspricht in etwa der durchschnittlichen BIP-Wachstumsrate seit dem Jahr 2000 und dem Lohnwachstum der mittleren Variante des Rentenversicherungsberichts.
Laut den Zahlen der Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung und der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung wird der Anteil auf rund 2,3 Prozent im Jahr 2030 ansteigen. Unter den Annahmen der Projektion wird sich der Anteil der Bundeszuschüsse am BIP voraussichtlich langfristig bei etwa 2,3 Prozent stabilisieren, obwohl die Bevölkerung in diesem Zeitraum weiterhin erheblich altern wird.
Fazit
Die Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung erfüllen konkrete Aufgaben: Sie dienen vor allem der Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen. Werden sie gekürzt, beschleunigt sich der Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage und der Beitragssatz kann früher und/oder stärker ansteigen. Die Entlastung des Bundeshaushalts geht dann zulasten der Versichertengemeinschaft. Deshalb sollte der Bund seine Finanzierungszusagen einhalten.
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1 Die gesetzliche Rentenversicherung gliedert sich in die knappschaftliche und in die allgemeine Rentenversicherung. Die allgemeine Rentenversicherung ist der Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung, in dem die meisten abhängig Beschäftigten sowie bestimmte Selbstständige pflichtversichert sind.