Bundesmittel zur Rentenversicherung: Verlässliche Zahlungszusagen notwendig
Ein nicht unwesentlicher Teil des Bundeshaushaltes wird für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung genutzt. Die Bundesmittel bessern allerdings nicht einfach die Finanzlage der Rentenversicherung auf, sondern dienen überwiegend der sachgerechten Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Wie haben sich diese Mittel entwickelt und was kann für die Zukunft erwartet werden?
Die Verteilung der Bundesmittel
- Die größten Anteile der Bundesmittel bilden die Bundeszuschüsse
(75 %) und die Beiträge für Kindererziehungszeiten (15 %) an die allgemeine Rentenversicherung. - 5 % der Mittel dienen der Erstattung der Ausgaben aus den Sonder- und Zusatzversorgungsystemen der ehemaligen DDR. Weitere 4 % dienen der Defizitdeckung der knappschaftlichen Rentenversicherung der Bergleute.
Finanzierungsregeln des Bundes wiederholt kurzfristig ausgesetzt
- Die Bundeszuschüsse dienen der sachgerechten Finanzierung „nicht beitragsgedeckter Leistungen“ wie zum Beispiel der „Mütterrente“.
- Diese Leistungen sollten als gesamtgesellschaftliche Aufgaben von allen Steuerzahlenden und damit vom Bund finanziert werden.
- In den vergangenen Jahren hat der Bund Finanzierungszusagen zur Rentenversicherung im Umfang von 10 Mrd. Euro nicht eingehalten. Dies weckt Zweifel an der Verlässlichkeit ähnlicher Finanzierungszusagen der Politik.
- Diese Kürzungen der Bundeszuschüsse belasten die Beitragszahlenden übermäßig und führen zu einem stärker steigenden Beitragssatz.
Kein übermäßiger Anstieg der Bundesmittel als Anteil am Bundeshaushalt
- Der Anteil der Bundesmittel zur Rentenversicherung am Bundeshaushalt ist von 31 % im Jahr 2004 auf 25 % im Jahr 2023 gesunken.
- Bis zum Jahr 2035 könnte dieser Anteil auf rund 31 % ansteigen und damit auf ähnlichem Niveau liegen wie im Jahr 2004 – obwohl dann die meisten „Baby-Boomer“ in Rente sind.
- Ein übermäßiger Anstieg ist damit trotz des Renteneintritts der geburtenstarken Jahrgänge und unter Berücksichtigung der geplanten Stabilisierung des Rentenniveaus im Rentenpaket II nicht zu erwarten.
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