Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
Die Alterssicherung nicht verpflichtend abgesicherter Selbstständiger steht seit Jahren auf der politischen Agenda. Grund dafür sind veränderte Erwerbsformen und bestehende Vorsorgelücken. Warum spricht vieles für einen Einbezug in die gesetzliche Rentenversicherung?
Fast drei Viertel der Selbstständigen ohne Pflichtsicherung
- 2024 waren in Deutschland rund 3,5 Millionen Personen im Haupterwerb selbstständig tätig; wobei lediglich rund 29 % pflichtversichert und etwa 71 % nicht verpflichtend abgesichert waren.
- Eine verpflichtende Alterssicherung für nicht abgesicherte Selbstständige kann ihre Absicherung im Alter stärken und künftige Belastungen für die Steuerzahlenden durch die Grundsicherung im Alter begrenzen.
Alterseinkommen der Selbstständigen häufig niedrig
- Bereits heute haben (ehemals) Selbstständige ein höheres Armutsrisiko im Alter:
- Knapp 18 % der (ehemals) Selbstständigen zählen im Alter über 65 Jahre zu den einkommensschwächsten Haushalten in Deutschland; bei den (ehemals) abhängig Beschäftigten sind es nur etwa 10 %.
- Zudem sind (ehemals) Selbstständige mit über 4 % mehr als doppelt so häufig auf Grundsicherung im Alter angewiesen wie (ehemals) abhängig Beschäftigte mit etwa 2 %.
Fragmentierte Erwerbsverläufe führen zu Vorsorgelücken
- Die Erwerbsverläufe zuletzt Selbstständiger ohne Regelsicherung sind im Durchschnitt von nicht abgesicherter Selbstständigkeit (55 %), aber auch von rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung (36 %) geprägt.
- Trotzdem stammt der überwiegende Teil ihrer Altersvorsorge aus der gesetzlichen Rentenversicherung (57 %); nur 33 % stammen aus privater Altersvorsorge.
- Häufige Statuswechsel führen zu weiteren Vorsorgelücken.
Selbstständige ohne verpflichtende Absicherung in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
- Ein relevanter Teil der nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen sorgt nicht ausreichend für das Alter vor.
- Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung würde Lücken schließen und böte umfassenden Schutz: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Rehabilitations- und Präventionsleistungen – ohne Gesundheitsprüfung oder individuelle Risikoaufschläge.
- Bei einer Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privaten Altersvorsorgeprodukten wären selektive Versicherungsentscheidungen nicht zu verhindern. Gesundheitlich vorbelastete Menschen würden sich beispielsweise für die gesetzliche Rentenversicherung entscheiden, während andere sich der Solidargemeinschaft entziehen könnten.
- Eine Pflichtversicherung von Selbstständigen ohne verpflichtende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hätte kurz- bis mittelfristig positive finanzielle Auswirkungen auf das Umlageverfahren. Langfristig wäre der Einbezug Selbstständiger ohne verpflichtende Absicherung jedoch voraussichtlich finanzneutral.
Fazit
Ein erheblicher Teil der Selbstständigen ohne verpflichtende Absicherung sorgt während der Selbstständigkeit nicht ausreichend für das Alter vor. In ihren Erwerbsverläufen finden sich aber häufig auch Phasen mit abhängiger Beschäftigung. So erwerben sie Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, die aber gering ausfallen. Eine Pflichtversicherung von nicht obligatorisch abgesicherter Selbstständigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung würde Lücken schließen, grundlegende Risiken abdecken und einen verlässlichen Schutz im Alter gewährleisten.
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