Die Bundesmittel erfüllen unterschiedliche Funktionen
- Die größten Posten der Bundesmittel bilden die Bundeszuschüsse
(74 %) und die Beiträge für Kindererziehungszeiten (15 %) an die allgemeine Rentenversicherung. - Die Bundeszuschüsse dienen überwiegend der sachgerechten Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen wie z.B. der „Mütterrente“.
- Diese Leistungen sollten als gesamtgesellschaftliche Aufgaben von allen Steuerzahlenden und damit vom Bund finanziert werden.
Die Verteilung der Bundesmittel an die gesamte Rentenversicherung im Jahr 2022.
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Die Bundesmittel beliefen sich im Jahr 2022 auf rund 109 Milliarden Euro. Den größten Anteil davon bilden mit rund 74 Prozent die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung, gefolgt von Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten (15 Prozent), die der Bund seit dem Jahr 1999 für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes zahlt. Nicht alle Bundesmittel fließen der allgemeinen Rentenversicherung zu: So deckt der Bund das Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben in der knappschaftlichen Rentenversicherung (5 Prozent der Bundesmittel), der Alterssicherung der Bergleute. Zudem werden Finanzmittel für Rentenzahlungen, die sich aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR ableiten, erstattet (5 Prozent).
Bundeszuschüsse finanzieren nicht beitragsgedeckte Leistungen
Welchem Zweck dienen die Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung, dem größten Posten der Bundesmittel? Zum einen haben sie eine grundsätzliche Sicherungsfunktion und gewährleisten die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen. Zum anderen finanzieren die Bundeszuschüsse nicht beitragsgedeckte Leistungen. Dies sind Rentenleistungen, die dem sozialen Ausgleich dienen und die nicht auf Beitragszahlungen beruhen. Diese Leistungen hat der Gesetzgeber beschlossen, ohne dafür eine direkte Erstattung vorzusehen. Dazu zählen etwa eine höhere Bewertung der Rentenzeiten in den neuen Bundesländern oder von Kindererziehenden mit unterdurchschnittlichem Arbeitsentgelt, die Berücksichtigung von beitragsfreien Anrechnungszeiten (z.B. Zeiten der Fachschulausbildung), und vieles mehr.
Die Abgrenzung der nicht beitragsgedeckten Leistungen ist gesetzlich nicht festgelegt, allerdings hat beispielsweise der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bereits 2005 einen Vorschlag für eine Abgrenzung vorgelegt. Als Orientierungsgröße kann eine Abschätzung der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Umfang der nicht beitragsgedeckten Leistungen aus dem Jahr 2021 dienen. Danach betrugen die Ausgaben für nicht beitragsgedeckte Leistungen der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2020 rund 112 Milliarden Euro in der erweiterten Abgrenzung (siehe Link). Im Vergleich dazu beliefen sich die Bundeszuschüsse auf 75 Milliarden Euro im selben Jahr.
Gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanzieren
In den vergangenen Jahren wurden einige neue nicht beitragsgedeckte Leistungen eingeführt. Zu nennen sind u. a. die abschlagsfreie, vorzeitige Altersrente („Rente mit 63“, 2014), die stärkere Honorierung von Kindererziehungszeiten für Geburten vor dem Jahr 1992 („Mütterrente I und II“, 2014 und 2019) oder die Einführung des Grundrentenzuschlags (2021). Die Übertragung von solchen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben an die Rentenversicherung ohne sachgerechte Finanzierung über Bundesmittel hat einen höheren Beitragssatz zur Folge und würde damit überwiegend von den Beitragszahlenden getragen. Nicht beitragsgedeckte Leistungen sollten von der Allgemeinheit und damit von allen Steuerzahlenden finanziert werden. Damit wird sichergestellt, dass auch nicht rentenversicherungspflichtige Personengruppen – wie die meisten Selbstständigen und die Beamten – diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben mittragen.
Kein übermäßiger Anstieg der Bundesmittel
- Die Bundesmittel zur Rentenversicherung sind in den vergangenen 20 Jahren relativ zum Bruttoinlandsprodukt gesunken.
- Auch bis zum Jahr 2027 wird der Anteil der Bundesmittel am Bruttoinlandsprodukt voraussichtlich nicht wesentlich steigen.
Der Anteil der Bundesmittel am Bruttoinlandsprodukt ist in den letzten zwei Jahrzehnten gefallen.
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In der öffentlichen Debatte werden zum Teil Befürchtungen geäußert, wonach die Bundesmittel zur Rentenversicherung rasant steigen. In einer wachsenden Wirtschaft sollte man sich jedoch nicht von einer Berichterstattung über neue Höchstwerte, die absolut in Milliarden Euro ausgedrückt sind, verunsichern lassen.
Sinnvoller ist ein Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt (BIP), welches die Wirtschaftskraft Deutschlands abbildet. Der Anteil der an die Rentenversicherung gezahlten Bundesmittel ist in den vergangenen 20 Jahren von 3,5 Prozent im Jahr 2003 auf rund 2,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes im Jahr 2022 gesunken. In den letzten beiden Jahrzehnten sind die Bundesmittel für die Rentenversicherung also weniger stark gewachsen als die nationale Wirtschaftsleistung.
Gemäß den Vorausberechnungen der Bundesregierung wird sich der Anteil der Bundesmittel am Bruttoinlandsprodukt in den kommenden Jahren nur geringfügig ändern. Laut dem aktuellen Finanzplan des Bundes ist mit einem leichten Anstieg von 2,8 Prozent im Jahr 2022 auf 2,9 Prozent im Jahr 2027 zu rechnen. Der Anteil der Bundesmittel am Bruttoinlandsprodukt verbleibt folglich auch in den kommenden vier Jahren vergleichsweise stabil.
Ein ähnliches Bild zeigt sich, wenn man den Anteil der Bundesmittel zur Rentenversicherung am Bundeshaushalt über die Zeit vergleicht. Dieser Anteil ist von 30,4 Prozent im Jahr 2003 auf 22,6 Prozent im Jahr 2022 gefallen.
Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben in den letzten zwei Jahrzehnten konstant
- Der Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung liegt in den letzten zwei Jahrzehnten konstant bei etwa 23 Prozent.
- Seit 1957 ist der Ausgabenanteil zunächst gesunken und dann wieder gestiegen.
- Dies ist unter anderem durch veränderte Fortschreibungsregeln und die Einführung des zusätzlichen Bundeszuschusses im Jahr 1998 zu erklären.
Der Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung lag in den vergangenen 20 Jahren konstant bei etwa 23 Prozent.
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Der Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung ist im längeren Zeitverlauf seit 1957 zunächst gesunken. Ab 1990 ist eine Zunahme dieses Anteils zu beobachten. Dieser Anstieg ist unter anderem durch veränderte Fortschreibungsregelungen des allgemeinen Bundeszuschusses und die Einführung des zusätzlichen Bundeszuschusses im Jahr 1998 zu erklären. In den letzten 20 Jahren hingegen liegt der Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung konstant bei etwa 23 Prozent.
In der öffentlichen Rentendebatte wird häufig die Aussage zitiert, dass langfristig in den 2040er Jahren über die Hälfte des Bundeshaushaltes in die Rentenversicherung fließen könnte. Diese Meldung beruht jedoch auf eher unplausiblen Annahmen einer Studie aus dem Jahr 2021: Unterstellt wird dabei – neben einem stabilen Rentenniveau von 48 Prozent –, dass der Rentenbeitragssatz bis zum Jahr 2060 auf 20 Prozent gedeckelt wird. Zudem basiert die zugrunde gelegte Studie auf veralteten Bevölkerungsannahmen (14. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung), welche die künftige Alterung und damit den zukünftigen Finanzierungsdruck vermutlich signifikant überschätzen (siehe Link).
Fazit
Die Bundesmittel sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Rentenversicherung. Sie dienen auch der sachgerechten Finanzierung von nicht beitragsgedeckten Leistungen. Damit soll sichergestellt werden, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Rentenversicherung von der Allgemeinheit getragen werden, ohne die Beitragszahlenden übermäßig zu belasten. In den vergangenen 20 Jahren sind die Bundesmittel relativ zum Bruttoinlandsprodukt gesunken. Ein übermäßiger Anstieg der Bundesmittel lässt sich nicht beobachten.
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