Deutsche Rentenversicherung

Ausgabe #10
September 2025

Zahlen, Daten und Fakten zu aktuellen Rententhemen



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Gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanzieren

Wozu dienen die Bundeszuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung? Welche nicht beitragsgedeckten Leistungen schlagen besonders zu Buche?

Die Bundeszuschüsse erfüllen mehrere Aufgaben

  • Sie dienen überwiegend der sachgerechten Finanzierung nicht beitragsgedeckter („versicherungsfremder“) Leistungen wie z. B. der „Mütterrente“. Es handelt sich hierbei um Leistungen, für die keine entsprechenden Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt werden.
  • Sie erfüllen zudem eine allgemeine Sicherungsfunktion, indem sie die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen gewährleisten.
  • Mit den nicht beitragsgedeckten Leistungen erfüllt die Rentenversicherung sozialpolitische Entlastungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die ihr von der Politik übertragen wurden.
  • Diese Leistungen bedürfen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Finanzierung aus Steuermitteln.

Ausgaben für nicht beitragsgedeckte Leistungen übersteigen die Bundeszuschüsse

  • Die nicht beitragsgedeckten Leistungen beliefen sich im Jahr 2023 auf rund 124 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu lagen die Bundeszuschüsse nur bei etwa 84 Milliarden Euro.
  • Um die nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung sachgerecht zu finanzieren, hätten die Bundeszuschüsse im Jahr 2023 um rund 40 Milliarden Euro höher ausfallen müssen.
  • Fast 80 % der nicht beitragsgedeckten Leistungen entfallen im Jahr 2023 auf die „Höherwertung“ der Ost-Entgelte, die Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992, den Splitting übersteigenden Anteil der Witwen-/Witwerrente, Altersrenten vor Regelaltersgrenze (ohne vollen Abschlag) und Anrechnungszeiten.

Die nicht beitragsgedeckten Leistungen beliefen sich im Jahr 2023 auf rund 124 Milliarden Euro und die Bundeszuschüsse lagen im Vergleich dazu bei rund 84 Milliarden Euro. Zusätzliche Erläuterungen finden Sie in der Lang-Version.

Fazit

  • Die Bundeszuschüsse decken kein Defizit der Rentenversicherung.
  • Sie werden für konkrete Aufgaben, die der Rentenversicherung von der Politik übertragen wurden, vom Bund gezahlt, nämlich für die sachgerechte Finanzierung nicht beitragsgedeckter („versicherungsfremder“) Leistungen.
  • Die Kosten dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben bedürfen der Finanzierung durch die Allgemeinheit und damit aller Steuerzahlenden und sollten nicht allein von der Versichertengemeinschaft getragen werden.

Erfahren Sie mehr in der Lang-Version

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