Deutsche Rentenversicherung

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„Vorbild“ Österreich? Was macht unser Nachbarland anders bei der Rente?

Ausgabe #3: 02/2024 (Lesezeit: 15 Minuten)

Das Rentensystem Österreichs steht regelmäßig im sozialpolitischen Fokus, auch als mögliches Vorbild für Deutschland. Aufmerksamkeit erzeugen dabei vor allem die deutlich höheren gesetzlichen Rentenleistungen in unserem Nachbarland. Wie finanzieren die Österreicher diese hohen Renten? Und wie unterscheiden sich generell die Rentensysteme Deutschlands und Österreichs?

Rentenunterschiede zur Hälfte durch höhere Beitragssätze und Bundesmittel erklärt

  • Die durchschnittliche gesetzliche Rente betrug 2022 in Österreich monatlich 1645 € und fällt damit rund 500€ höher aus als in Deutschland.
  • Finanziert wird dieses stärkere Leistungsniveau über höhere Beitragssätze (Österreich: 22,8%; Deutschland: 18,6%) und höhere Bundesmittel, die rund die Hälfte des Rentenunterschieds erklären.
  • In Österreich zahlen fast alle Beschäftigungsgruppen, auch Selbstständige, verpflichtend in die Rente ein und es wird immer weniger verbeamtet. Diese breitere Abdeckung erklärt rund 30 Prozent des Rentenunterschieds.
  • Möglich sind die höheren Renten auch durch eine jüngere Bevölkerungsstruktur in unserem Nachbarland. Sie erklärt rund ein Viertel des Rentenunterschieds.

Erklärungsfaktoren für die höhere Durchschnittsrente in Österreich

Die Zerlegung zeigt, welcher Anteil der Differenz zwischen den Durchschnittsrenten in Deutschland und Österreich durch den jeweiligen Faktor erklärt werden kann. Grafik 1: Die Zerlegung zeigt, welcher Anteil der Differenz zwischen den Durchschnittsrenten in Deutschland und Österreich durch den jeweiligen Faktor erklärt werden kann.

Quelle: Eigene Berechnungen (2024), Basisjahr 2022;
* Eine Erhöhung der Bundesmittel in Folge einer Steigerung der Beitragssätze in Deutschland wird dabei nicht berücksichtigt.
** Der Posten „andere Faktoren“ umfasst den Netto-Effekt u.a. der niedrigeren Erwerbsquote, der höheren Rehaausgaben pro Rente und der höheren Wartezeit (15 Jahre) in Österreich. Durch die multiplikative Verknüpfung von Beitragssatz, Abdeckung und Demografie ist der Gesamteffekt dieser drei Faktoren mehr als die Summe der Einzeleffekte. Dieser zusätzliche kumulative Effekt ist im Posten „andere Faktoren“ ebenso abgebildet.

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Im Jahr 2022 betrug die durchschnittliche gesetzliche Brutto-Rente in Österreich – die in der Alpenrepublik als Pension bezeichnet wird – rund 1646 Euro pro Monat. Sie lag damit 47 Prozent über dem Leistungsniveau Deutschlands (1120 Euro). Finanzierbar ist dies zum einen durch einen höheren, seit 1988 stabilen Rentenbeitragssatz von 22,8 Prozent in Österreich – im Vergleich zu 18,6 Prozent in Deutschland. Allein dieser Beitragssatzunterschied erklärt rund ein Drittel der Rentendifferenzen (+156 €). Zudem zahlt der Bundeshaushalt in Österreich einen höheren Zuschuss pro Rente in das System ein.1 Diese stärkere Bundesmittelfinanzierung führt dazu, dass die Durchschnittsrente in Österreich circa 100 Euro höher ausfallen kann als in Deutschland. Folglich ist rund die Hälfte des Unterschieds in den Rentenhöhen auf die höheren Beitragssätze und Bundesmittel in Österreich zurückzuführen.

Die Durchschnittsrenten umfassen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Es handelt sich um Brutto-Renten inklusive aller Sozialversicherungsbeiträge. Weitere Details zur Berechnung finden sich unter folgendem Link.

Selbstständige und weniger Verbeamtungen stützen das System

Für die Finanzierung der Renten ist jedoch auch zentral, wie viele erwerbsfähige Personen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und welcher Anteil der Erwerbstätigen beitragspflichtig ist. In Deutschland sind 81 Prozent der erwerbsfähigen Menschen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren erwerbstätig, in Österreich nur 77 Prozent. Hingegen ist der Anteil der Erwerbstätigen, der in das gesetzliche Rentensystem Beiträge zahlt, mit 94 Prozent in Österreich deutlich höher als in Deutschland mit 79 Prozent (ohne Minijobber). Diese breitere Abdeckung ergibt sich durch eine grundsätzlich obligatorische Absicherung aller Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. In Deutschland hingegen ist nur jeder Vierte der rund 3,9 Millionen Selbstständigen im Haupterwerb in einem obligatorischen Rentensystem abgesichert und nur 0,3 Millionen davon zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Selbstständige in Österreich unterliegen dabei geringeren Rentenversicherungsbeitragssätzen (17 bis 20 Prozent je nach Branche) als Beschäftigte (mit 22,8 Prozent). Der Bund leistet bei ihnen den Differenzbetrag zum vollen Beitragssatz in Höhe von 22,8 Prozent.


Ein weiterer Grund für die höhere Abdeckung in der österreichischen Rentenversicherung ist die sinkende Verbeamtungspraxis. Diese führt dazu, dass ein zunehmender Anteil Erwerbstätiger im öffentlichen Dienst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt und damit das System finanziert. Langfristig resultieren aus der Einbeziehung weiterer Erwerbstätigengruppen wiederum höhere Rentenansprüche und -ausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Anteil Beamtenschaft an der Erwerbsbevölkerung (20-64)

Die Grafik zeigt, dass in Österreich im Vergleich zu Deutschland immer weniger verbeamtet wird. Grafik 2: In Österreich wird in Vergleich zu Deutschland immer weniger verbeamtet. Werte für Deutschland umfassen auch Richter und Zeitsoldaten.

Quelle: Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung (2022), Destatis (2023)

Bei dem Ländervergleich ist zu beachten, dass die private und betriebliche Altersvorsorge in Deutschland eine deutlich größere Rolle spielt. Von den niedrigeren gesetzlichen Renten kann daher in Deutschland nicht auf niedrige Alterseinkommen geschlossen werden.

Günstigere Demografie ermöglicht höhere Renten

Möglich ist das höhere Leistungsniveau in Österreich jedoch auch durch eine jüngere Bevölkerungsstruktur im Jahr 2022: Während in der Alpenrepublik rund 3,2 Personen im Erwerbsalter (20 bis 64 Jahre) einer Person im Rentenalter (65+ Jahre) gegenüberstehen, beträgt dieses Verhältnis in Deutschland nur 2,7. Allein diese günstigere demografische Struktur ermöglicht deutlich höhere Rentenzahlungen und erklärt rund ein Viertel des Rentenunterschieds.

Erwerbsbevölkerung relativ zur Bevölkerung im Rentenalter (65+)

Im Jahr 2022 kommen bei der jüngeren österreichischen Bevölkerung 3,2 Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren auf eine Person im Rentenalter. Bei der älteren Bevölkerung Deutschlands sind es 2,7 Personen. Im Jahr 2022 kommen bei der jüngeren österreichischen Bevölkerung 3,2 Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren auf eine Person im Rentenalter. Bei der älteren Bevölkerung Deutschlands sind es 2,7 Personen.

Quelle: Eurostat (2023).

Die jüngere österreichische Bevölkerung ist dabei ein Resultat der etwas jüngeren Babyboomer-Generation und der höheren Netto-Zuwanderung im Zeitraum 2002-2010 relativ zur Gesamtbevölkerung. Insgesamt unterstreicht dieser Demografievergleich, dass das höhere Leistungsniveau Österreichs nicht allein durch nationale Rentenregeln determiniert ist. Vielmehr spielen auch demografische Unterschiede eine Rolle, welche nicht unmittelbar auf Deutschland übertragen werden können.

Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland

Das österreichische Rentensystem weist jedoch auch eine Reihe weiterer Unterschiede auf, die für die rentenpolitische Debatte wesentlich sind:

Die Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen in Österreich und Deutschland. Details in der Lang-Variante. Tabelle 1: Die wesentlichen Unterschiede zwischen den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen in Österreich und Deutschland auf einen Blick.

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Rentenanspruch erst nach 15 Versicherungsjahren

Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch sind in beiden Ländern unterschiedlich. Während in Deutschland fünf Beitragsjahre („Wartezeit“) ausreichen, um einen Rentenanspruch zu erlangen, müssen Versicherte in Österreich mindestens 15 Jahre an Versicherungszeit vorweisen. Bei Nichterfüllung bleiben die Beiträge der Versichertengemeinschaft erhalten. Eine Beitragserstattung wie in Deutschland ist nicht möglich. Würde man in Deutschland gleichfalls nur Renten berücksichtigen, denen mindestens 15 Versicherungsjahre zugrunde liegen, würde die durchschnittliche Bruttomonatsrente bei den Altersrenten rund 125 Euro höher ausfallen (vgl. DIW, 2023)2. Allein bei den Altersrenten hätten dann rund 1,5 Millionen Bezieher keinen Rentenanspruch mehr, wovon vier von fünf Personen Frauen wären.

Demografische und wirtschaftliche Risiken tragen allein die Steuerzahler

In Österreich trägt der Bund jegliches Defizit der gesetzlichen Rentenversicherung über die sogenannte „Ausfallhaftung“. Eine Anpassung des Beitragssatzes ist nicht vorgesehen. Seit dem Jahr 1988 liegt der Beitragssatz unverändert bei 22,8 Prozent. Demografische und wirtschaftliche Risiken werden folglich in Österreich allein von den Steuerzahlern getragen, während in Deutschland neben den Steuerzahlern die Beitragszahler und die Rentner künftige Finanzierungsrisiken über die Rentenanpassungsformel in der Regel gemeinsam tragen.

Hohe Rentenanpassungen mitgetragen vom Bund

Einen anderen Weg geht Österreich auch im Hinblick auf die Rentendynamisierung: Renten werden dort jährlich an die Preisentwicklung angepasst (mit Abweichungen nach Rentenhöhe), während in Deutschland eine Dynamisierung mit der Lohnentwicklung (mit Dämpfungsfaktoren) vorgesehen ist. In den letzten zehn Jahren (2014-2023) führte dies im Durchschnitt zu höheren jährlichen Rentenanpassungen in Deutschland (+2,7 Prozent, West) im Vergleich zu Österreich (+2,3 Prozent, für Durchschnittsrentner). Im aktuellen Hochinflations-Umfeld hingegen sind die Rentenanpassungen in Österreich mit 5,8 Prozent in 2023 (Deutschland: 4,4 Prozent) und historischen 9,7 Prozent im Jahr 2024 deutlich höher (Prognose Deutschland: 3,5 Prozent). Zusätzlich stützte Österreich durch höhere Einmalzahlungen die Kaufkraft der Rentenbeziehenden (siehe Link, Tabelle 2). Eine Folge der Rentenanpassung in Österreich in Zeiten hoher Inflation ist hingegen, dass die Renten voraussichtlich deutlich schneller steigen (+9,7 Prozent in 2024) als die Löhne (Prognose 2024: +7,5 Prozent) und damit die Beitragseinnahmen. Auch dieses finanzielle Risiko trägt in der Alpenrepublik allein der Bund. Laut Haushaltsplan könnte die Ausfallhaftung des Bundes u.a. aus diesem Grund im Jahr 2024 zweistellig wachsen (Prognose PVA-Bundesbeitrag: +25 Prozent, in Deutschland entspräche dies einem Anstieg der Bundeszuschüsse um rund 20 Mrd. €).

Höhere Aufstockung innerhalb der Rentenversicherung

Unterschiede bestehen auch in der Aufstockung geringer Renten: Die steuerfinanzierte Ausgleichszulage erhöht Renten in Österreich für Haushalte mit geringen Gesamteinkommen. Eine zusätzliche Erhöhung ist durch einen Ausgleichszulagenbonus (bzw. Pensionsbonus) möglich. Dieser ist an den Mindesterwerb von Pflichtbeiträgen gekoppelt (mindestens 30 Beitragsjahre), ähnlich wie beim deutschen Grundrentenzuschlag (33 Jahre Grundrentenzeiten).

 

Tabelle 2: Vergleich der bedarfsgeprüften Leistungen im Alter in Österreich und in Deutschland

Österreich

Die österreichische Flagge

Deutschland

Die österreichische Flagge

InstrumentAusgleichs­zulage

Ausgleichs­zulagen- / Pensions­bonus

SozialhilfeGrundrenten­zuschlagGrund­sicherung im Alter
Institutionell angesiedeltInnerhalb des RentensystemsAußerhalb des Renten­systemsInnerhalb des Renten­systemsAußerhalb des Renten­systems
Abdeckung8 % der Renten­beziehenden1 % der Renten­beziehenden *0,7 % der Bevölkerung Alter 65+4 % der Renten3,7 % der Bevölkerung Alter 65+

Monatliche Höhe, Jahres­durchschnitt

414 €159 € *741 € **86 €ca. 520 € **

Quelle: Statistik Austria (2024), Destatis (2023), DRV Bund (2023), Bundesministerium für Soziales Österreich (2024); Werte für 2022.

* Werte für Dezember 2020 basierend auf Monitoringbericht des Bundesministeriums für Soziales (2021).
** Werte für Österreich und Deutschland unterschiedlich definiert und daher eingeschränkt vergleichbar. Österreich: Sozialhilfe insgesamt pro Bedarfsgemeinschaft. Deutschland: Nettobedarf pro Leistungsbeziehendem ab Altersgrenze.

 

Insgesamt wird in Österreich damit stärker auf steuerfinanzierte Aufstockungsleistungen innerhalb des Rentensystems gesetzt. Rund jeder 12. Rentenbeziehende (8 Prozent) erhält eine Ausgleichszulage. In Deutschland wird nur jede 23. Rente (4 Prozent) mit dem Grundrentenzuschlag aufgestockt. Außerhalb des Rentensystems ist die Mindestsicherung in Deutschland hingegen ausgeprägter (siehe Tabelle 1). Betrachtet man im Ergebnis die Armutsrisikoquote im Alter, so fällt diese gemäß Eurostat in Österreich mit 15 Prozent etwas niedriger aus als in Deutschland (18 Prozent).

Rentenreformen in Österreich

Österreich hat eine Reihe von Reformen auf den Weg gebracht, die teilweise auch in Deutschland diskutiert werden.

Die Tabelle zeigt die aktuellen rentenpolitischen Reformen in Österreich. Diese werden teilweise auch in Deutschland diskutiert. Details in der Lang-Variante. Tabelle 3: Aktuelle rentenpolitische Reformen in Österreich auf einen Blick.

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Graduelle Angleichung der Beamtenpensionen an die gesetzliche Rente

Grundsätzlich sind Beamte auch in Österreich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Hervorzuheben ist jedoch, dass bereits seit dem Jahr 2005 eine graduelle Harmonisierung der Beamtenpensionsberechnung an das System der gesetzlichen Rente umgesetzt wurde. Für neu in den Dienst eintretende bzw. junge Staatsbedienstete (Eintritt ab 2005 oder ab Geburtsjahr 1976) werden die Beamtenpensionen nach den gleichen Regeln bemessen wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (Pensionsharmonisierungsgesetz, Artikel 14). Für ältere Staatsbedienstete gelten Übergangsregelungen. Diese Regelangleichung trägt gemeinsam mit der abnehmenden Verbeamtungspraxis dazu bei, dass die Ausgaben für Beamtenpensionen in den kommenden Jahren stark sinken werden von 3,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in 2022 auf voraussichtlich 0,7 Prozent im Jahr 2060 (BMF Österreich).

Anhebung des Rentenalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre

In Österreich konnten Frauen bis 2023 noch mit 60 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand treten, Männer erst ab 65 Jahren. Damit hat Österreich eine der niedrigsten Regelrentenalter für Frauen aller OECD Staaten (OECD, 2023). Folglich fällt das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Österreich mit 62 Jahren (bei Altersrenten) deutlich niedriger aus als in Deutschland (64 Jahre). Ab dem Jahr 2024 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter für Frauen jedoch schrittweise bis zum Jahr 2033 auf 65 Jahre erhöht und an das der Männer angeglichen. Dies trägt dazu bei, dass die Rentenausgaben relativ zum BIP in den kommenden Jahren nur moderat in Österreich steigen werden (DIW, 2023).


Abschlagsfreie Frührente abgeschafft

Bis zum Jahr 2022 bestand in Österreich die Möglichkeit eines abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritts nach einer langen Versicherungskarriere (45 Jahre) – ähnlich wie mit der „Rente ab 63“ in Deutschland. Im Jahr 2022 wurde diese Regelung jedoch durch einen Frühstarterbonus ersetzt, der mehr Frauen erreichen soll. Dieser Bonus honoriert Beitragsmonate zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr (maximal 60 Euro pro Monatsrente). Mit der Regelung soll „der erforderliche Anstieg“ des effektiven Renteneintrittsalters gefördert werden (BMF Österreich).


Förderung von Erwerbstätigkeit im Alter


Um Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung Älterer zu schaffen, verabschiedete Österreich Ende 2023 ein zusätzliches Reformpaket. Wer über das Regelrentenalter hinaus weiterarbeitet, wird künftig einen höheren Rentenzuschlag erhalten. Konkret wird der jährliche Bonus von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht (im Vergleich zu Deutschland mit 6 Prozent). Zudem sieht die Reform vor, dass der Bund einen Teil der Rentenversicherungsbeiträge von Beschäftigten übernimmt, die neben dem Rentenbezug erwerbstätig sind. In Deutschland hingegen ist ein Hinzuverdienst über der Regelaltersgrenze generell nicht rentenversicherungspflichtig. Im Vergleich zu Österreich erfolgt der Aufbau weiterer Rentenansprüche dann nur auf Antrag und ohne Beitragsübernahme des Bundes.


Fazit


Die deutlich höheren Rentenleistungen in Österreich werden durch höhere Beitragssätze und Bundesmittel pro Rente ermöglicht. Zudem trägt die breitere Abdeckung der Erwerbstätigenbevölkerung (inklusive der Selbstständigen) zur Finanzierung der höheren Renten in der Alpenrepublik bei. Rund ein Viertel des Rentenunterschieds ergibt sich durch eine günstigere demografische Ausgangslage in Österreich, die nicht unmittelbar auf Deutschland übertragen werden kann.


Überdies zeigen sich eine Reihe weiterer entscheidender Unterschiede zwischen den Systemen: Mindestens 15 Versicherungsjahre sind in Österreich für den Bezug einer Rente notwendig, das Rentenalter von Frauen ist deutlich niedriger und der Bund übernimmt allein die Finanzierungsrisiken, die sich bspw. durch den demografischen Wandel ergeben. Ob Österreich daher in jedem Punkt als Vorbild dienen kann, bleibt fraglich. Interessant für die deutsche Reformdiskussion ist, wie es die Österreicher geschafft haben, ein einheitliches Rentenrecht für alle Erwerbstätigen, inklusive der Selbstständigen und Beamten, auf den Weg zu bringen.

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1 Zusätzliche Mittel leistet in Österreich der beitragsfinanzierte Familienlastenausgleichsfonds (1,1 Mrd. € p.a., entspricht 40 € pro mtl. Rente), der 75 Prozent der Beiträge für Kindererziehungszeiten übernimmt. In Deutschland hingegen werden diese Zeiten voll vom Bund finanziert (16,8 Mrd. € p.a.).

2 Auf eine explizite Darstellung dieses Wartezeiteffektes wird bei der Zerlegung in Grafik 1 aus den folgenden Gründen verzichtet:

  1. die Anspruchskriterien Österreichs sind aufwendig zu prüfen und nicht vollends auf Deutschland übertragbar (beispielsweise Notstandshilfe-Versichertenzeiten).
  2. Zudem wären Annahmen notwendig, welche Auswirkungen sich für die Einnahmeseite (u.a. Bundeszuschüsse) und Ausgabeseite (u.a. Administrationskosten) ergäben.

 

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